Teilnahmebedingungen                 (in english)

Die Flensburger Kurzfilmtage sind ein Kurzfilmfestival, das vom Verein filmkorte e. V. in Zusammenarbeit mit der Europa-Universität und der Hochschule Flensburg veranstaltet wird.

Der Wettbewerb der Flensburger Kurzfilmtage 2024 steht kurzen Filmen aller Gattungen und Genre aus dem deutschsprachigen Raum und Dänemark offen. Die Beiträge dürfen eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten. Das Datum ihrer Fertigstellung soll nach dem 1.1.2022 liegen.

Die Einreichung erfolgt über FilmFreeway

Einsendeschluss ist der 15. Juli 2024!

Auswahl/Benachrichtigung

Eine Auswahlkommission bestehend aus Angehörigen und Partnern der Hochschule Flensburg, der Europa-Universität Flensburg und des Vereins filmkorte e.V. entscheidet nach Ablauf der Einsendefrist über die Auswahl der Filme, die bei dem Festival gezeigt werden. Alle Bewerber/innen werden benachrichtigt, ob ihre Filme für das Programm ausgewählt wurden oder nicht.

Vorführkopie

Im Falle der Auswahl ist den Flensburger Kurzfilmtagen eine qualitativ hochwertige Vorführkopie zur Verfügung zu stellen. Bevorzugtes Format für die Vorführkopie ist DCP. Zusätzlich sollte auch eine MP4 Datei mit H264 Codierung 1920x1080 Pixel zum Download bereitgestellt werden.

Preise

Alle Filme, die für den Wettbewerb ausgewählt sind, werden auf dem Festival vom 13. bis 17. November 2024 im Deutschen Haus in Flensburg präsentiert. Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury vor Ort. Ein Publikumspreis wird während des Festivals durch Zuschauerabstimmung ermittelt. Es werden Geldpreise mit vergeben. Eine aktualisierte Aufstellung der Preise wird auf der Website zum Festival aufgeführt.

Weitere Vereinbarungen

  • Der filmkorte e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und verfolgt ausschließlich kulturelle Zwecke.
  • Die/der Einreichende versichert, dass sie/er im Besitz der erforderlichen Rechte für eine Verwendung des Filmes im beschriebenen Rahmen ist.
  • Der/die Einreichende verpflichtet sich, den filmkorte e.V. von Forderungen dritter, die aus einer ungeklärten Rechtslage resultieren, freizuhalten.
  • Die/der Einreichende erklärt mit der Abgabe der Anmeldung, dass er das Reglement des Wettbewerbs voll anerkennt.
  • Die Organisatoren der Flensburger Kurzfilmtage entscheiden über alle Zweifelsfragen und Spezialfälle, die von den Bestimmungen dieses Reglements nicht erfasst werden.